Umsetzung der Freiraumverbindung vom Park am Nordbahnhof zumMauerpark, Abschnitt Park am Nordbahnhof – Humboldthain

Ich frage das Bezirksamt:

1.Wann ist mit dem Abschluss eines Öffentlich Rechtlichen Vertrages (ÖRV)zwischen dem Bezirksamt und dem Vorhabenträger zur Sicherung der öffentlichen Nutzung der Kleinen Liesenbrücke als Wegeverbindung zu rechnen?

2. Wie ist der Stand der Verhandlungen zum ÖRV, die parallel zum Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben Scheringstraße 2 für den Neubau einer Beherbergungsstätte mit ca. 340 Zimmern und Veranstaltungsfläche für 800 Personen geführt werden:

2a. Wann haben die Verhandlungen begonnen und wie oft wurde dazu mit dem Vorhabenträger bereits getagt?

2b. Hat das Bezirksamt einen Vertragsentwurf vorgelegt über den verhandelt wird? Wenn nein, warum nicht?

2c. Welche Abstimmungen erfolgten wann zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Straßen- und Grünflächenamt? Sollten keine erfolgt sein, warum nicht?

2d. Welche Leistungen soll der private Vorhabenträger im Zusammenhang mit der Herstellung der Wegeverbindung erbringenund welche diesbezüglichen Zusagen des Vorhabenträgers liegen schriftlich oder mündlich vor?

2e. Welche Leistungen wird die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der Herstellung der Wegeverbindung erbringen?

2f.Über welche Punkte besteht zwischen Bezirksamt und Vorhabenträger Einigkeit und welche Punkte müssen noch geklärt werden?

2g.Auf welcher Grundlage kommt das Bezirksamt zu der Einschätzung, eine Vereinbarung zur Sicherung der öffentlichen Nutzung der Wegeverbindung zu erreichen? Sollte das Bezirksamt keine Grundlage für eine solche positive Einschätzung abgeben können, warum nicht?

3.Sollte der ÖRV nicht weiterverfolgt werden, warum nicht, wann ist diese Entscheidung gefallen und auf Grundlage welchen sonstigen rechtlichen Vereinbarung soll das Wegerecht für die Allgemeinheit, die laufende Bewirtschaftung und Sicherung der Verkehrswegesicherungspflicht auf dem Grundstück des privaten Eigentümers gesichert werden?

4.Wie und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt die zeitnahe Realisierung des Wegesystems im Bereich der Kleinen Liesenbrücke eigenständig zu sichern?

5.Hält das Bezirksamt die Einrichtung einer übergreifenden Steuerungsgruppe zwischen den verschiedenen Ämtern und demVorhabenträger für sinnvoll, um eine zeitnahe Realisierung der Wegeverbindung über die Kleine Liesenbrücke zu gewährleisten?

5a.Wenn ja, welche Ämter sollen daran beteiligt sein und welchesAmt übernimmt die Federführung?

5b.Wenn nein, warum nicht und welche alternativen Vorstellungen hat das Bezirksamt zur Beschleunigung der Realisierung der Wegeverbindung über die Kleine Liesenbrücke?

6.Liegt dem Bezirksamt eine Machbarkeitsstudie der InfraVelo zur Umsetzung eines Radschnellwegs zwischen Humboldthain und Park am Nordbahnhof vor?

6a.Wenn ja, seit wann liegt der Bericht vor, was ist das Ergebnis der Studie und wie wirkt sich die Infra-Velo-Planung auf die vom Bezirksamt angestrebte Wegeverbindung aus?

7.Hat das Bezirksamt zur Machbarkeitsstudie gegenüber Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Stellungnahme abgegeben?

7a.Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme?

7b.Wenn nein, warum nicht?

8.Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für einen Radweg prüft, dass die Wegeverbindung über die Liesenbrücke einbeziehen wird?

9.Kann die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens den Abschluss eines ÖRV mit Vorhabenträger zeitlich verzögern?

10. Kann das Bezirksamt trotz Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauherren treffen oder muss der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens abgewartet werden?

11. Zu welchem Zeitpunkt wird die Wegeverbindung für die öffentliche Nutzung nach Einschätzung des BA freigegeben?

12.Welchen Stand haben die Verhandlungen zum Flächenerwerb mit dem Grundstückseigentümer (Deutsche Bahn) nördlich der Liesenbrücke zur Herstellung der Anbindung an den Humboldthain?

13. Ist die Finanzierung des Erwerbs der benötigten Flächen zur Anbindung an den Humboldthain und die Finanzierung der Maßnahmen zur Planung und Herstellung der Freiraumverbindung in diesem Bereich abgesichert?

13a) Wenn ja, in welchem Haushaltstitel und in welchen Jahresscheiben?

13b) Wenn nein, wie soll sonst der Erwerb und die Herrichtung zeitnah erreicht werden?

Die Antwort des Bezirksamtes (liegt noch nicht vor)