Holsteiner Ufer als Fahrradstraße

Wir fragen das Bezirksamt:

Die Teilstrecken des Spreeradwegs, die 2022 gebaut werden, haben praktisch keinen motorisierten Verkehr. Anders auf dem Holsteiner Ufer, das 2023 in eine Fahrradstraße umgebaut werden soll.
Eine zukünftig ausgewiesene Fahrradstraße soll dem Radverkehr vorrangig vorbehalten sein. Die Planungen sehen Parkplätze für Anwohner vor, und andere Fahrzeuge (wie z.B. Taxen, Lieferverkehr, Geschäftsverkehr, Müllabfuhr, Krankenwagen) werden wohl Adressen im Holsteiner Ufer ansteuern dürfen.

  1. Ist aus Sicht des Bezirksamtes bei der zukünftigen Planung des Holsteiner Ufers Platz für alle Verkehrsteilnehmer*innen?

  2. Welche Beschränkungen gibt es für Fahrzeuge und welche Rechte haben Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (zwei Fahrtrichtungen) gegenüber dem motorisierten Verkehr (vorwiegend Einbahnstraße).

  3. Sind aus Sicht des Bezirksamtes Fahrbahn und Parkstreifen breit genug, um bei haltenden Fahrzeugen auch weitere Durchfahrt für andere Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen?

Mündliche Anfrage – Holsteiner Ufer als Fahrradstraße