Angemessene Informationen für alle Verkehrsteilnehmenden

Dauerhafte verändernde Maßnahmen im Straßenverkehr werden oft lediglich Anwohnenden bekannt gegeben oder auf digitalen Plattformen angekündigt. Insbesondere Gewerbetreibende und nicht anwohnende Menschen werden über die einschränkenden Maßnahmen nicht ausreichend informiert. Deshalb sollen mindestens zwei Monate vor der Umsetzung dauerhafter Maßnahmen wie Durchfahrtsverboten sowie Quer- und Diagonalsperren die Verkehrsteilnehmenden mit gut lesbaren Schildern über die geplanten Verkehrsmaßnahmen informiert werden.

Antrag – Angemessene Informationen für alle Verkehrsteilnehmenden