Erste-Hilfe an Schulen im Bezirk Mitte

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Schulen in Mitte verfügen über ein Krankenzimmer, bzw. einen Sanittsraum (ohne Mehrzwecknutzung des Raumes)?

  2. In welchen Räumlichkeiten ist die medizinische Ausstattung, z. B. eine Liege, untergebracht sofern kein exklusiver Sanitätsraum vorhanden ist (beispielsweise Sekreteriat, Lehrerzimmer,…)?

  3. Inwiefern sind Einverständniserklärungen der Eltern zur Wundversorgung bei leichten Verletzungen, wie sie kürzlich von einer Kreuzberger Schule zur „Pflaster- Wundversorgung“ angefragt wurden, notwendig und/oder erforderlich? 

Die Antwort des Bezirksamtes