Aufgaben des Ordnungsamtes

Wir fragen das Bezirksamt:

1. In welchem Umfang ist es rechtlich möglich, die Aufgaben der ordnungsamtlichen Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere die Kontrolle und Ahndung der Parkraumbewirtschaftung und der Falschparkvergehen, an private Dienstleister zu vergeben?

2. Welche Aufgaben des Ordnungsamts hat das Bezirksamt bereits an private Dienstleister vergeben?

3. Beabsichtigt das das Bezirksamt künftig weitere Aufgaben des Ordnungsamts an private Dienstleister zu vergeben?

Die Antwort des Bezirksamtes